Allgemeine Geschäftsbedingungen
TopReelProductions,Max Roth, Milbertshofener Straße 18, 80807 München
(imFolgenden „TopReelProductions“)
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von TopReelProductionserfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diesesind Bestandteil aller Verträge, die TopReelProductions mit ihrenVertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihrangebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für allezukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbstwenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keineAnwendung, auch wenn TopReelProductions ihrer Geltung im Einzelfall nichtgesondert widerspricht. Selbst wenn TopReelProductions auf ein Schreiben odereine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Drittenenthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit derGeltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) TopReelProductions geht ausschließlich Verträge mitUnternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) ein.
§ 2 Leistungen von TopReelProductions / Mitwirkung des Kunden
(1) TopReelProductions erbringt Beratungs- undAgenturdienstleistungen im Bereich der Bearbeitung/ Kürzung von Animations- und Erklärvideos, der Konzipierung von entsprechenden Videos fürUnternehmen und deren Veröffentlichung für Unternehmen.
(2) Im Bereich der Produktion von Videos / „Shorts“ bestehenunsere Dienstleistungen aus einem konzeptionellen Anteil und einemProduktionsanteil, die grundsätzlich separat voneinander zu vergüten sind.
(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von TopReelProductions durchangemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere TopReelProductionsdie dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüberhinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordernvon TopReelProductions zur Verfügung stellen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach undkann TopReelProductions aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweisenicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafürvereinbarte Zeitraum angemessen.
(5) In Bezug auf die von TopReelProductions zu erbringenden Leistungengegenüber dem Kunden steht TopReelProductions in Bezug auf die Ausführung einLeistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist TopReelProductionsnicht zur Überlassung von Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.
(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht inder Vergütung von TopReelProductions inkludiert und separat vom Kunden zutragen.
(8) Weist der Vertragspartner TopReelProductions an, etwaigeKampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagneohne Verschulden von TopReelProductions insgesamt notwendig, berührt dies denVergütungsanspruch von TopReelProductions nicht.
(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität der produziertenVideos ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einenRechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahe gelegt.
(10) Sollte die Verwendung von Bild- und / oder Filmmaterial imWege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde TopReelProductions sämtlicheNutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zurVerfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zuorganisieren.
(11) Die bei TopReelProductions gebuchten Leistungen sind nichtauf Dritte übertragbar.
(12) TopReelProductions ist berechtigt, dem Kunden geschuldeteLeistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderenDritten erbringen zu lassen.
(13) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb unserer Angeboteerfolgt ausschließlich zu den von TopReelProductions Vorhinein bestimmtenTerminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründestammen aus der Sphäre von TopReelProductions.
(14) Mit dem Kunden vereinbarte Termine sind verbindlich. TopReelProductionsist berechtigt dem Kunden etwaigen Mehraufwand für Nachholterminebeziehungsweise für geblockte aber nicht in Anspruch genommene Termine separatzu berechnen. Insoweit gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.
(15) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für dieInanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen von TopReelProductions stetszu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung,ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigenChat- und Videoclients (z. B. Zoom).
(16) Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen von TopReelProductionserbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, sind diese separat nach einem von TopReelProductions festzulegendenStundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz alsvereinbart.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern TopReelProductions für den Kunden eine abnahmepflichtigeLeistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-7.
(2) TopReelProductions kann vom Kunden nach Abschluss derjeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen undnach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahmealler Leistungen.
(3) TopReelProductions kann den Kunden mit Fristsetzung von einerWoche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Fristals abgenommen, wenn der Kunde gegenüber TopReelProductions nicht schriftlicherklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wirdein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und TopReelProductions überlassen.Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist TopReelProductionsberechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. TopReelProductions istbei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einerangemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von TopReelProductions giltauch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von TopReelProductionshin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-Leistung nicht binnen 7 Werktagenschriftlich erklärt.
(7) Die Leistungen von TopReelProductions unterteilen sich in diedrei Phasen: Konzept, Design und Animation. Innerhalb jeder Arbeitsphase hatder Kunde Anspruch auf drei kostenfreie Feedbackschleifen. Sollten mehrFeedbackschleifen benötigt werden, werden die Parteien die TopReelProductions dannzustehende Vergütung einvernehmlich regeln.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen TopReelProductions und dem Kundenerfolgt schriftlich oder in Textform.
§ 5Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von TopReelProductions angegeben undmitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sichjeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von TopReelProductions erfolgtsofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. DieVergütung der Dienste von TopReelProductions ist grundsätzlich bei Abschlussdes Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von TopReelProductions ist anderslautend. Eine TopReelProductions erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bisauf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat derKunde TopReelProductions nach Vertragsschluss ein schriftlichesSEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Vorlage dafür befindet sich im Anhangdieser AGB.
(4) TopReelProductions stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße unddie Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Kontodes Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kundeverpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung anTopReelProductions zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlasstenKosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nurzulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hatoder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung einesZurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteienvereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehenunter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen desKunden.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oderDienstvertragsrecht während der vereinbarten Festlaufzeit werdenausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stetsunberührt.
§ 7 Verzug / außerordentlicheKündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch TopReelProductions beginnennicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei TopReelProductionseingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Datenbei TopReelProductions vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigenMitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält TopReelProductionssich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nichtauszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zweifälligen Zahlungen gegenüber TopReelProductions in Verzug, ist TopReelProductionsberechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungeneinzustellen. TopReelProductions wird die gesamte Vergütung, die bis zumnächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltendzu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) TopReelProductions wird die vereinbarten Leistungen gemäßAngebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. TopReelProductions istberechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Auf Anforderung des Kunden wird TopReelProductions innerhalbeiner angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachtenDienste erteilen.
(3) Ist TopReelProductions gehindert, die vereinbarten Leistungenzu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden,bleibt der Vergütungsanspruch von TopReelProductions unberührt.
§ 9 Verhaltenund Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichenKaufmanns gegenüber TopReelProductions zu gewährleisten. Wir behalten uns vor,jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundloseÄußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durchKunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahreTatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen unddarüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung derProduktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zuerwerbenden einfachen Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritteübertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt. Davon nichteingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass derKunde die TopReelProductions nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütungvollständig und fristgemäß entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannteNutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mitvollständiger Zahlung der letzten Rate an TopReelProductions über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte(auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eineBearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Der Kunde hat vorbehaltlich anderslautenderIndividualvereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung von Rohvideodaten.
§ 11 Haftung
(1) TopReelProductions haftet auf Schadensersatz – gleich auswelchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacherFahrlässigkeit haftet TopReelProductions nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist dieHaftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretendenSchadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet TopReelProductions nichtfür Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhenach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der beiregelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopieneingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebensostets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sieschriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelleVereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen undÄnderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhaltderartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftlicheBestätigung von TopReelProductions maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von TopReelProductions.Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von TopReelProductions.
AGB Stand: 18.05.2023 © Vervielfältigung verboten